Gemeinsamer Bundesausschuss

Im sog. „Gelben Heft“ werden die in der Kinder-Richtlinie geregelten U-Untersuchungen dokumentiert. Außerdem spezielle Früherkennungsuntersuchungen, wie zum Beispiel das Neugeborenen-Hörscreening. Das neue Untersuchungsheft mit den ab 1. September 2016 gültigen Richtlinien gibt es bei Krankenhäusern, Kinderärzten und Hebammen.